Liebe Bewohner/innen und Interessierte des Stadtumbaus in Eschwege,
in den letzten Monaten war es ruhig hier auf eschwege-mitgestalten.de. Das lag unter anderem daran, dass wir sehr viel Internes zu erledigen hatten, um mit den nächsten Projekten starten zu können. Bevor wir aber mit den neuen Projekten starten, hier ein kurzer Überblick, was in den letzten Monaten passiert ist.
Anerkennung und Beschlussfassung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) sind abgeschlossen.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat im Juni dieses Jahres das Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) anerkannt und um redaktionelle Korrekturen gebeten. Diese wurden bis Anfang August eingearbeitet und der finale Entwurf des ISEKs der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.
Mit
der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019
bildet das ISEK - mit dem festgelegten Stadtumbaugebiet - nun formell
den Handlungsrahmen für die Stadtentwicklung der Stadt Eschwege mit
dem Geltungsbereich „Altstadtquartiere und Brückenhausen“ für
die kommenden Jahre.
© Karsten Socher
Stadtbaumanagement und Stadtumbaubüro wurden eingerichtet. Hier erfahren Sie alles über den Stadtumbauprozess.
Die Zusammenarbeit vieler öffentlicher und privater Akteure erfordert ein umfassendes Management, weshalb als Bindeglied und „Kümmerer“ eine Steuerungsstruktur (Stadtumbaumanagement) für den aktuellen Stadtumbauprozess eingerichtet wurde. Zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Da sich Rahmenbedingungen in der Stadtentwicklung stetig ändern, Akteure die Prozesse verlassen und neue Akteure mit neuen Ideen hinzukommen, ist es wichtig, bei Bedarf den Stadtumbauprozess den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.
Das Stadtumbaumanagement, ausgeführt durch die ProjektStadt, hat ihre Arbeit bereits seit Dezember 2018 aufgenommen und wird voraussichtlich ab Mitte Oktober ihre Arbeit im Stadtumbaubüro in der Brückenstraße 17 dann auch vor Ort aufnehmen. Das Büro dient allen Anwohnern und Interessierten als Anlaufstelle zu Fragen des Stadtumbauprozesses. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Institutionen und unter Beteiligung der Bürgerschaft sollen dort Projekte weiterentwickelt und umgesetzt werden.
Die Ziele des Stadtumbaus lassen sich nur erfolgreich mit den eigentlichen Experten im Stadtteil, den Bürgerinnen und Bürgern, umsetzen. Vor Ort regelmäßig präsent zu sein, ein Ohr für die vielen Ideen, möglicherweise auch Sorgen und Nöte zu haben, sowie zu beraten und zu informieren ist daher besonders wichtig.
Mit dem Stadtumbaumanagement für das Fördergebiet „Altstadtquartier und Brückenhausen“ wurde die ProjektStadt, eine Marke der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt beauftragt.
Projektteam - Stadtumbaumanagement ProjektStadt
Dominik Reimann (Projektleiter)
Tel. 0561/ 1001-1203
d.reimann@wohnstadt.de
Hyazinth Stein (Projektleiter)
Tel. 0561/ 1001-1347
h.stein@wohnstadt.de
© Projektstadt
Anreizprogramm "Bauen im Bestand II" startet ab sofort. Wenn Ihr Gebäude im Fördergebiet liegt, können Sie für eine Sanierung Förderung beantragen. Hier erfahren Sie wie es funktioniert.
Auf Basis der derzeit noch gültigen Richtlinie „Bauen im Bestand“ für die Altstadt, wurde auch für das neue Fördergebiet eine Richtlinie für das Anreizprogramm „Bauen im Bestand II“ erstellt. Diese Richtlinie ist bereits vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen anerkannt. Damit diese Richtlinie rechtskräftig ist, muss sie ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Die Beschlussfassung erfolgte ebenfalls am 29.08.2019.
Mit diesem Anreizprogramm möchte die Stadt Eschwege die energetische Sanierung leerstehender und sanierungsbedürftiger Häuser in der Innenstadt durch Zuschüsse fördern. Es gilt, den vorhandenen Wohnraum an heutige Anforderungen an Ausstattung, Raumprogramm und Wohnumfeld anzupassen, damit der Stadtkern als Wohn- und Lebensstandort attraktiver wird. Vor dem Hintergrund erforderlicher Klimaanpassungsstrategien ist dabei auch die Verbesserung der gebäudebezogenen Freiflächen (Höfe, Parkplätze, Gärten) wesentliches Ziel. Darüber hinaus soll der energetische Umbau und die Modernisierung von Ladenlokalen sowie die Verbesserung des dazugehörigen Parkraums befördert werden.
Welche Maßnahmen förderfähig sind finden sie in der Richtlinie über den Link Anreizprogramm „Bauen im Bestand II“. Die Antragsformulare folgen in Kürze. Diese können Sie sich dann auch über diese Internetseite herunterladen.
© Karsten Socher